Fahrtenschreiberdienst
Kraftfahrzeuge die mit einem Fahrtenschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sind, müssen darauf geprüft werden, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind.
Wir führen diese alle zwei Jahre notwendige Eichung an Ihrem Fahrtenschreiber schnell und zuverlässig durch - egal ob das Gerät analog oder digital ist.