Feinstaubplakette
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, soll auf den Ausstoß von Feinstaub durch den motorisierten Personen- und Güterverkehr Einfluss nehmen. Sie wurde am 10. Oktober 2006 verabschiedet und trat am 1. März 2007 in Kraft.
Sie regelt insbesondere die Einordnung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw) in vier Schadstoffgruppen und die Zuteilung von Plaketten entsprechend der Schadstoffgruppe. Ergänzend wurden durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung neuen Verkehrszeichen eingeführt.
Die Feinstaubplakette erhalten Sie bei uns ohne Voranmeldung im Autohaus. Bedenken Sie, dass einige Stadtzentren in Deutschland ohne diese Plakette nicht mehr befahren werden dürfen. Weitere Informationen zur Feinstaubverordnung erhalten Sie in unserem Infocenter.